Der Unterrichtsgegenstand „Praxis der Sozialpädagogik“ stellt das Kernstück der Ausbildung zur Sozialpädagogin bzw. zum Sozialpädagogen dar.
Ziele des Praxisunterrichts
Umsetzung der in den facheinschlägigen Unterrichtsgegenständen aufgebauten Kompetenzen in sozialpädagogischen Einrichtungen
Dies führt zu folgender Ausrichtung der Praxisorganisation:
2. Schuljahr: (1 Woche + 5 Hospitationstage)
Praxis in Horten, Tagesheimen, Sonderhorten, Nachmittagsbetreuungseinrichtungen
3. Schuljahr: (2 Wochen)
Praxis in Horten, Tagesheimen, Nachmittagsbetreuungseinrichtungen Einrichtungen der Heil- und Sonderpädagogik:
Behindertenwohnhäuser, Behindertentageswerkstätten, Sonderhorten, Seniorenheime
Zwischen dem 3. und 4. Schuljahr muss in den Ferien eine Ferienaktion mit Kindern, Jugendlichen und/oder Erwachsenen durchgeführt werden. (2 Wochen)
4. (3 Wochen) und 5. Schuljahr (3 Wochen):
Verpflichtend: Praxis in Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen
Sozialpädagogischen Jugendwohngemeinschaften, sozialpädagogischen Kinderwohngruppen, sozialpsychiatrischen Einrichtungen
Persönlicher Schwerpunkt: Jugendzentren, Streetwork, Arbeitsfelder mit speziellen Zielgruppen wie Migranten und Migrantinnen, Arbeitssuchende, Obdachlose, Suchtkranke, alte Menschen, Frauen usw.
Bildungsanstalt für Sozialpädagogik Zwettl
Klosterstr. 10
3910 Zwettl
direktion@hlwzwettl.ac.at
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